Praxis

Nach dem ersten Gespräch mit dem Ausbildungsleiter und dem Vorliegen der eingangs genannten Papiere beginnt die praktische Ausbildung durch den Fluglehrer. Nach der Bodeneinweisung in Flugplatz und Flugzeug werden die verschiedenen Flugmanöver geübt.

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden*. Wovon mindestens 5 Stunden im Alleinflug absolviert werden müssen.

 

Weiterer Ausbildungsinhalt:

  • Mindestens 40 Starts und Landungen, davon 5 im Alleinflug auf 2 verschiedenen Flugplätzen (nicht der Ausbildungsflugplatz)
  • Selbstständige Vorbereitung und Durchführung von 5 Überlandstreckenflügen im Alleinflug.
  • Durchführung von 2 Überlandflügen mit Fluglehrer mit einer Mindeststrecke von 200 km ohne Zwischenlandung.
  • Außenlande- und Ziellandeübungen mit Fluglehrer
  • Theoretische und praktische Einführung in den Platzrundenbetrieb Segel- u. Motorflugzeugbetrieb.
  • Theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und Verhalten bei Notfällen.

 

* Die Stundenanzahl ist individuell vom Lernfortschritt des einzelnen Flugschülers abhängig und kann hier nur als grobe Richtschnur angesehen werden.

 

 

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