Flugfunk

Ein Blick auf den Flensburger Außenhafen
Ein Blick auf den Flensburger Außenhafen

 

Das Flugfunkzeugnis ist nur erforderlich, wenn Sie später Anflüge auf Verkehrsflugplätze wie z.B. Hamburg, Bremen oder Hannover beabsichtigen. Für den reinen UL Flug auf UL Plätzen benötigen Sie es nicht. Dennoch empfehlen wir Ihnen den Erwerb von mindestens BZF II (Flugfunk in deutscher Sprache), da Sie dann später flexibler und nicht auf reine UL Plätze beschränkt sind.


Wir nehmen uns daher ausreichend Zeit für Ihre theoretische Ausbildung und sprechen alle Prüfungsfragen mit Ihnen durch.

Englisch benötigen sie nur, wenn Sie auch ins nicht deutschsprachige Ausland fliegen möchten. Für die erste Zeit reicht das deutsche Funksprechzeugnis „BZF 2“ vollkommen aus.


Beim BZF I handelt es sich um das Flugfunkzeugnis in englischer Sprache, beim BZF II in deutscher Sprache. In Deutschland und im deutschsprachigen Ausland genügt das BZF II (deutsch). Abhängig von Ihren Englischkenntnissen können Sie sich zusätzlich für das BZF I entscheiden (Englisch). Ein BZF wird benötigt, wenn man in eine so genannte Kontrollzone einfliegen möchte. Große Verkehrsflughäfen sind immer von einer Kontrollzone umgeben - hier regelt der Turm (Tower) den gesamten Flugverkehr. Auf Wunsch bieten wir Ihnen einen BZF Kurs bei uns an sowie natürlich auch praktische Schulungen, indem wir den Ein- und Ausflug sowie den Umgang mit der Bodenkontrolle an nahegelegenen Flughäfen mit Kontrollzone trainieren.

 

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