Für Segelflieger (Inhaber GPL/PPL-C)

Voraussetzung:  Mindestens 20 Flugstunden nach Scheinerhalt

 

Die Ausbildung beinhaltet:

 

• 10 Stunden praktische Flugausbildung inklusive Überlandeinweisung und Notfalltraining

• theoretische Einweisung in den Fächern Verhalten in bes. Fällen und Technik.

Keine theoretische Prüfung !

 

• pyrotechnische Einweisung und Verhalten in besonderen Fällen 

 

Die Ausbildung wird mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen. In den Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer wird ohne weitere Nachweise auch die Passagierflugberechtigung

eingetragen.

 

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